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| Mindestanforderungen
an die Haltung von Papageien - vom 10. Januar
1995 |
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I. Allgemeiner Teil
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Papageien (Psittacidae) sind
soziale Vogelarten, die, mit Ausnahme von Europa, auf allen
Kontinenten verbreitet sind. Sie besiedeln unterschiedliche
Lebensräume, wie zum Beispiel tropische Regenwälder, Savannen,
Halbwüsten, Bergwälder und Páramos bis in Höhen von 4000 m
über NN und darüber.
Das Nahrungsspektrum bei Papageien variiert erheblich. Viele
Arten nehmen Sämereien auf, andere Arten haben sich auf Frucht-
oder Nektarnahrung spezialisiert.
Papageien sind, abgesehen von wenigen Ausnahmen, Höhlenbrüter.
Zur Zeit kennt man über 340 Papageienarten, davon pflanzen
sich 203 Arten (AZ-Nachzuchtstatistik 1984 - 1993) regelmäßig
in Menschenobhut fort. Wellensittiche, Melopsittacus undulatus,
und Nymphensittiche, Nymphicus hollandicus, werden
seit Mitte des 19. Jh. gezüchtet, sind domestiziert und werden
in diesem Papier nicht berücksichtigt (ein entsprechendes
Gutachten ist in Arbeit).
Papageien leben bis auf Ausnahmen paarweise oder in Gruppen.
Sie sind grundsätzlich auch in der Obhut des Menschen so zu
halten. Ausgenommen sind unverträgliche und derzeit vorhandene,
nur auf Menschen geprägte sowie kranke oder verletzte Vögel.
Zukünftig ist beim Verkauf von Papageien auf die erforderliche
Paarhaltung hinzuweisen, und sie sind deshalb in der Regel
nur zu zweit abzugeben. Jungvögel sollten so aufgezogen werden,
dass sie artgeprägt sind.
Die Möglichkeit zur Fortpflanzung sollte gegeben sein, wenn
die Unterbringung der Nachzucht gewährleistet ist. Dem umfangreichen
Verhaltensrepertoire ist durch abwechslungsreiche Volieren-,
Käfig- oder Schutzraumausstattung, z. B. mit frischen Zweigen
oder anderen geeigneten Gegenständen, zu entsprechen.
Dem Bedürfnis nach sozialen Kontakten ist durch Paarhaltung
oder, bei begründeter Einzelhaltung, durch tägliche ausreichende
Beschäftigung mit dem Vogel nachzukommen.
Papageien können mit einer Reihe anderer
Tierarten vergesellschaftet werden; auf Verträglichkeit ist
zu achten.
Einfuhr, Ausfuhr und Besitz von Papageien (mit Ausnahme von
Nymphen- und Wellensittichen) werden durch Artenschutzbestimmungen
geregelt.
Die Zucht aller Papageien ist nach Tierseuchengesetz genehmigungspflichtig;
entsprechend der Psittakoseverordnung sind alle Papageien
zu kennzeichnen. Die Binnenmarkt Tierseuchenschutzverordnung
legt für die Einfuhr von Papageien aus Drittländern eine Quarantäne
fest.
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II. Spezieller Teil
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| Im folgenden werden die Papageien in die
4 Gruppen - Sittiche, kurzschwänzige Papageien, Aras sowie
Loris und andere nektartrinkende - Arten eingeteilt.
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| A. Allgemeine Haltungsansprüche |
Papageien dürfen nicht angekettet
oder auf einem Bügel gehalten werden. Flugunfähige Papageien
sind auf einer Fläche zu halten, die den Maßen des Käfigs
oder der Voliere entspricht und vielfältige Klettermöglichkeiten
enthält. Sie müssen jederzeit ihren Schutzraum aufsuchen können.
Die angegebenen Maße für Käfige oder
Volieren gelten für die paarweise Unterbringung und dürfen
auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden.
Die Grundflächen sind je weiteres gehaltenes Paar um 50% zu
erweitern. Käfige sind in mindestens 80 cm Höhe aufzustellen.
Für das Halten von Papageien aus Naturentnahmen
ist in den ersten zwei Jahren größerer Raum erforderlich,
um ausreichend Rückzugsmöglichkeiten zu bieten. Die Grundfläche
von Käfigen und Volierenanlagen muss deshalb mindestens 50%
größer sein als in den Punkten 1 bis 4 des Abschnittes A angegeben.
Zwischen Käfigen oder Volieren können
Trennwände zum Schutz vor Bißverletzungen erforderlich sein.
Bei Außenvolierenhaltung muß ein Schutzraum
oder, im Einzelfall, Witterungsschutz vorhanden sein, der
jederzeit von den Vögeln aufgesucht werden kann. Nur bei schädlicher
Witterung, z. B. strengem Frost, dürfen die Vögel tagsüber
im Schutzraum gehalten werden. Für die Arten, die in der Regel
in temperierten Räumen gehalten werden müssen, ist eine Innenvoliere
entsprechend den Maßen der Außenvoliere einzurichten. Einzelheiten
zu Mindesttemperaturansprüchen werden pro Artengruppe weiter
unten angeführt. Futter- und Wasserstellen sind im Winter
im Schutzraum anzubringen. Futter und Wasser sind täglich
frisch anzubieten, die Gefäße sind vorher zu reinigen.
Der Boden des Käfigs, der Innenvoliere
und des Schutzraumes ist mit Sand, Hobelspänen von unbehandeltem
Holz, Holzgranulat, Rindenmulch o. ä. geeignetem Material
abzudecken und möglichst einmal wöchentlich zu reinigen. Der
Boden einer Außenvoliere kann entweder Naturboden oder mit
einem Belag aus Sand, Kies o. ä. versehen sein. Das Material
der Volieren, Käfige und deren Ausstattung darf nicht zu Gesundheitsschäden
führen, soll leicht zu reinigen und muß so verarbeitet bzw.
angebracht sein, dass Verletzungen nicht auftreten können.
Die Vergitterung soll aus Querstäben oder Geflecht bestehen.
Käfige, Volieren und Schutzräume müssen mit mindestens 2 Sitzstangen
aus Holz unterschiedlicher Stärke ausgestattet sein, die so
angebracht sind, dass möglichst lange Flugstrecken entstehen.
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- Werden Vögel in geschlossenen Räumen
gehalten, ist Freiflug empfehlenswert.
- Eine Badeeinrichtung sollte möglichst
ständig zur Verfügung stehen. Baden Vögel nicht, sollen
sie bei geeignetem Wetter mindestens einmal wöchentlich
mit Wasser besprüht werden.
- In Räumen, auch in Schutzräumen, ist
für ausreichend Tageslichteinfall oder für die Anwendung
von Kunstlicht entsprechend dem Tageslicht zu sorgen.
Die tägliche Beleuchtung soll 12 Stunden betragen, aber
auch nicht überschreiten; der Tag-Nacht-Rhythmus ist einzuhalten.
- Bei Schwarmhaltung müssen während der
Fortpflanzungszeit wesentlich mehr Nistkästen angeboten
werden als Paare im Gehege sind, um Streitigkeiten zu
minimieren.
- Besondere Sorgfalt ist auf abwechslungsreiches,
geeignetes Futter zu verwenden. Es genügt nicht, Papageien
ganzjährig mit trockenen Sämereien zu füttern. Es müssen,
je nach Vogelart, auch Keimfutter, Obst, Gemüse, Grünfutter
und, zumindest während der Jungenaufzucht, tierisches
Eiweiß angeboten werden.
- Loris, Fledermauspapageien und Schwalbensittiche
müssen Nektarfutter erhalten und dürfen nicht an
ausschließliche Körnerfütterung gewöhnt werden. Fledermauspapageien,
Schwalbensittiche und einige Loriarten benötigen neben
dem Lorifutter auch Sämereien, alle nektartrinkenden Arten
auch Obst.
- Papageien sind täglich auf Krankheitsanzeichen
und Verletzungen zu kontrollieren.
- Bei Krankheitsverdacht oder Verletzungen
ist ein Tierarzt zu konsultieren. Über Untersuchungen
und Behandlungen sollen Aufzeichnungen geführt werden.
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| 1. Sittiche mit den Gattungen:
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Alisterus,Aprosmictus, Aratinga,
Barnardius, Bolborhynchus, Brotogeris, Cyanoliseus, Cyanoramphus,
Enicognathus, Eunymphicus, Geopsittacus, Leptosittaca, Myiopsitta,
Nandayus, Neophema, Ognorhynchus, Pezoporus, Platycercus,
Polytelis, Prosopeia, Psephotus, Psittacula, Purpureicephalus,
Pyrrhura, Rhynchopsitta.
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1.1 Grundsätzliches
Sittiche sind langschwänzige Papageien,
die sowohl offene Lebensräume wie Savannen und Steppen als
auch Wälder bewohnen. Zu den kleinen
Vertretern gehören die Grassittiche der Gattung Neophema
mit Gesamtlängen (GL) um 20 cm und Körpermassen (KM) um 37
g. Einer der größten ist der Arasittich, Rhynchopsitta
pachyrhyncha, mit einer GL um 38 cm und einer KM um 440
g. Außerhalb der Brutzeit leben Sittiche
in Familienverbänden oder bilden mehr oder weniger große Schwärme,
während der Brutzeit lebt die Mehrzahl der Arten paarweise.
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1.2 Unterbringung
Südamerikanischen Sittiche mit
den Gattungen Aratinga, Pyrrhura, Brotogeris oder
Bolborhynchus müssen ganzjährig geeignete Schlafkästen
zur Verfügung gestellt werden, andere Sittiche benötigen nur
zur Fortpflanzung Nisthöhlen.
Folgende Maße für Käfige und Volieren dürfen
nicht unterschritten werden:
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Gesamtlänge der
Vögel in cm bezogen auf Arten
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Maße des Käfigs/der
Voliere Länge x Breite x Höhe in Meter
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Grundfläche des
Schutzraumes in m²
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bis 25
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1,0 x 0,5 x 0,5
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0,5
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über 25 bis 40
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2,0 x 1,0 x 1,0
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1,0
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über 40
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3,0 x 1,0 x 2,0
|
2,0
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Die Temperatur im Schutzraum
soll 5°C nicht unterschreiten. Für importierte Sittiche sind
im ersten Jahr Temperaturen von mindestens 10°C erforderlich.
Für Halsbandsittich, Mönchssittich,
Chinasittich, Felsensittich und australische Sittiche muss
der Schutzraum frostfrei sein. |
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| 2. Kurzschwänzige Papageien mit den Gattungen: |
Agapornis, Amazona, Bolbopsittacus,
Cacatua, Callocephalon, Calyptorhynchus, Coracopis, Cylopsitta,
Deroptyus, Eclectus, Eolophus, Forpus, Geoffroyus, Graydidascalus,
Gypopsitta, Hapalopsittaca, Micropsitta, Nannopsittaca,
Nestor, Pionites, Pionopsitta, Pionus, Poicephalus, Prioniturus,
Probosciger, Psittacara, Psittacella, Psittaculirostris,
Psittacus, Psittinus, Psittrichas, Strigops, Tanygnathus,
Touit, Triclaria.
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2.1 Grundsätzliches
Vertreter dieser Gruppe bewohnen
die unterschiedlichsten Lebensräume von Meereshöhe bis in
alpine Regionen.Zu den kleinsten Arten gehören die Sperlingspapageien
der Gattung Forpus (GL 12 - 15 cm, KM 25 - 30 g), zu
den größten der Gelbhaubenkakadu, Cacatua galerita
(GL 50 cm, KM 900 g), und der Kea, Nestor notabilis
(GL 50 cm, KM 950 g).
Diese Papageien leben außerhalb der Brutzeit überwiegend in
Familienverbänden oder im Schwarm, zur Brutzeit meist paarweise.
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2.2 Unterbringung
Folgende Maße für Käfige und Volieren
dürfen nicht unterschritten werden: |
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Gesamtlänge der
Vögel in cm bezogen auf Arten
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Maße des Käfigs/der
Voliere Länge x Breite x Höhe in Meter
|
Grundfläche des
Schutzraumes in m²
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bis 25
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1,0 x 0,5 x 0,5
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0,5
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über 25 bis 40
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2,0 x 1,0 x 1,0
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1,0
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über 40
|
3,0 x 1,0 x 2,0
|
2,0
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Während der Zuchtperiode können
Agapornis- und Forpus-Arten auch in Käfigen
von 0,80 x 0,40 x 0,40 m untergebracht werden.
Die Temperatur im Schutzraum darf für Cyclopsitta, Deroptyus,
Eclectus, Forpus, Geoffroyus, Graydidascalus, Gypopsitta,
Micropsitta, Pionites, Pionopsitta, Prioniturus,
Psittacella, Psittaculirostris, Psittinus, Psittrichas,
Tanygnathus, Triclaria 15°C, für alle anderen
10°C nicht unterschreiten.
Für Nachzuchten der Gattungen Cacatua, Callocephalon, Eolophus,
Hapalopsittaca, Nannopsittaca, Poicephalus kann die Temperatur
im Schutzraum 5°C betragen, für Agapornis muß der Schutzraum
frostfrei sein. Für den Kea genügt ein Witterungsschutz.
Weißbauchpapageien (Pionites-Arten) benötigen ganzjährig
Schlafkästen, andere Arten beziehen Höhlen meist nur zur Fortpflanzung.
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| 3. Aras mit den Gattungen |
Anodorhynchus, Ara, Cyanopsitta,
Diopsittaca.
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3.1 Grundsätzliches
Aras sind Bewohner des Tieflandregenwaldes und der unteren
Bergregionen in Süd- und Mittelamerika. Lebensräume sind meist
feuchte Wälder, aber auch Galeriewälder oder trockenere Regionen
mit laubabwerfenden Bäumen. Der kleinste Vertreter ist der
Blaustirn-Zwergara, Diospittaca nobilis (GL 30 cm,
KM 136 g), der größte der Hyazinth-Ara, Anodorhynchus hyacinthinus
(GL 98 cm, KM 1500 g). Außerhalb der Brutzeit leben Aras paarweise,
in Familienverbänden oder kleinen Gruppen. Folgende
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3.2 Unterbringung
Maße für Käfige und Volieren dürfen nicht unterschritten werden: |
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Gesamtlänge der
Vögel in cm bezogen auf Arten
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Maße des Käfigs/der
Voliere Länge x Breite x Höhe in Meter
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Grundfläche des
Schutzraumes in m²
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bis 40
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2,0 x 1,0 x 1,5
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1,0
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über 40 bis 60
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3,0 x 1,0 x 2,0
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1,0
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über 60
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4,0 x 2,0 x 2,0
|
2,0
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Alle Aras benötigen im Schutzraum eine Temperatur,
die 10°C nicht unterschreitet.
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| 4. Loris und andere nektartrinkende Arten
mit den Gattungen: |
Chalcopsitta, Charmosyna, Eos, Glossopsitta,
Lathamus, Loriculus, Lorius, Neopsittacus, Oreopsittacus,
Phigys, Pseudeos, Psitteuteles, Trichoglossus, Vini.
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4.1 Grundsätzliches
Diese Nahrungsspezialisten sind
Bewohner von Wäldern oder baumbestandenen offenen Landschaften.
Ihre Verbreitung erstreckt sich von Meereshöhe bis in alpine
Bereiche der Äquatorialzone (bis 4000 m über NN). Fledermauspapageien
(Loriculus-Arten) erreichen bei GL von 10,5 bis 16
cm eine KM von 12 bis 35 g. Zu den größten Loris gehört der
Frauenlori, Lorius lory, mit einer GL von 31 cm und
einer KM von 240 g. Außerhalb der Brutzeit leben diese Papageien
in Familienverbänden, Gruppen oder Schwärmen, die auf der
Suche nach Nahrung, d. h. blühenden Bäumen, die ihnen Pollen
und Nektar liefern, umherstreifen.
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4.2 Unterbringung
Folgende Maße für Käfige und Volieren
dürfen nicht unterschritten werden:
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Gesamtlänge der
Vögel in cm bezogen auf Arten
|
Maße des Käfigs/der
Voliere Länge x Breite x Höhe in Meter
|
Grundfläche des
Schutzraumes in m²
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bis 20
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1,0 x 0,5 x 0,5
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0,5
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über 20
|
2,0 x 1,0 x 1,0
|
1,0
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Die Temperatur im Schutzraum muß mindestens
10°C, für Fledermauspapageien 15°C, betragen, für Loris aus
Bergregionen, z.B. Charmosyna papou, darf sie 5°C nicht
unterschreiten. Für die kälteunempfindlicheren Schwalbensittiche
muss der Schutzraum frostfrei sein.
Der Boden von Käfigen oder Innenvolieren muß wegen der flüssigen
Ausscheidungen der Tiere mit saugfähiger Einstreu abgedeckt
oder mit einem Zwischenboden versehen werden. Volieren können
auch gefliest, betoniert oder mit anderem abwaschbarem Material
ausgestattet sein.
Das für diese Nahrungsspezialisten notwendige
Futter muss frisch zubereitet sein und das Futtergeschirr
gründlich gereinigt werden. |
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B. Besondere Haltungsbedingungen
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1. Kranke oder verletzte Vögel
Die unter den Punkten 1 bis 4 des
Abschnittes A beschriebenen Haltungsanforderungen gelten nicht
für kranke oder verletzte Vögel, sofern nach tierärztlichem
Ermessen eine andere Haltung erforderlich ist.
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2. Zoofachhandel
In Zoofachgeschäften können Käfige oder Volieren vorübergehend
mit der doppelten Anzahl Papageien besetzt werden. Dies ist
nur in Zoofachgeschäften zu tolerieren, in denen eindeutig
nachgewiesen werden kann, dass die Papageien nicht bereits
in anderen Zoofachgeschäften bzw. Filialen eingeschränkt gehalten
wurden und dadurch die Verweildauer, einschließlich Quarantäne,
von 3 Monaten überschritten wird. An den Käfigen muss durch
Hinweise deutlich erkennbar sein, dass die höhere Besetzung
der Käfige oder Volieren nur für die vorübergehende Haltung
im Zoofachhandel toleriert wird.
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3. Transport innerhalb Deutschland
Transportbehältnisse müssen so beschaffen sein und der Transport
muss so durchgeführt werden, dass transportbedingte Verletzungen
vermieden werden. Deshalb sollen Papageien während des Transportes
grundsätzlich einzeln transportiert werden. Alle Transportkästen
müssen aus stabilem Material und massiven Trennwänden bestehen;
sie dürfen keine Verletzungen hervorrufen. Die Transportbehälter
sollen abgedunkelt und ausreichend belüftet sein. Die Länge
des Transportkastens muss mindestens der Gesamtlänge des zu
transportierenden Vogels entsprechen. Die Kopffreiheit des
Tieres ist zu gewährleisten. Vögel, die länger als 4 Stunden
transportiert werden, sind mit Nahrung zu versorgen, die gleichzeitig
den Flüssigkeitsbedarf deckt. Im übrigen gilt die Verordnung
zum Schutz von Tieren beim Transport in der jeweils gültigen
Fassung.
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4. Vogelausstellungen und Vogelbewertungsschauen
- Die Gesamtdauer einer Ausstellung
darf, inklusive An- und Abreise, maximal 4 Tage
betragen.
- Die Vögel dürfen maximal 3 Tage
der Öffentlichkeit präsentiert werden. Ausreichende
zeitliche Ruhepausen und Dunkelphasen müssen eingehalten
werden.
- Vögel aus Nachzuchten dürfen ausgestellt
werden, Wildfänge nur, wenn sie an Ausstellungsbedingungen
gewöhnt sind.
- Offensichtlich scheue Vögel sind
generell von der Ausstellung oder Bewertung zurückzuweisen.
- Die Vögel sind vom Halter selbst
oder von einem Beauftragten zur Ausstellung zu transportieren.
- Ausstellungs- und Bewertungskäfige
für Papageien und Sittiche müssen mindestens in
Tischhöhe aufgestellt werden.
- Die Ausstellungs- und Bewertungskäfige
müssen mindestens so breit oder tief wie die eineinhalbfache
Körperlänge des darin befindlichen Vogels sein.
Bei Gemeinschaftshaltung bis zu 10 Tieren in Ausstellungskäfigen
muss die Länge oder Tiefe des Käfigs mit der Anzahl
der gehaltenen Tiere multipliziert werden. Bei Gruppen
von mehr als 10 Tieren reduziert sich der zusätzliche
Platzanspruch für jedes weitere Tier um 50%.
- Ausstellungs- und Bewertungskäfige
müssen mindestens zwei gegenüberliegende Sitzstangen
enthalten.
- Als Einstreu darf aus hygienischen
Gründen kein Futter verwendet werden.
- Futter und Wasser müssen so gereicht
werden, dass sie nicht durch Kot verschmutzt werden
können. Außerdem müssen Futter und Wasser täglich
frisch geboten werden.
- Die Käfige müssen in einem sauberen
Zustand sein.
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Werden die Mindestanforderungen für die Dauerhaltung
eingehalten, so gelten keine zeitlichen Ausstellungsbeschränkungen.
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5. Vogelmärkte/Vogelbörsen
Vogelmärkte/Vogelbörsen dürfen nur an einem Tag abgehalten
und es dürfen nur Vögel aus Nachzuchten angeboten werden.
Darüber hinaus müssen die Absätze d bis j des Punktes 4, Abschnitt
B, eingehalten werden.
Das Anbieten und der Verkauf von Papageien außerhalb klimatisierter
Räume ist tierschutzwidrig.
Die Bedingungen für Vogelmärkte/Vogelbörsen mit Papageien
können, soweit möglich, sinngemäß auf andere Vogelmärkte/Vogelbörsen
angewendet werden.
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6. Übergangszeiten
Bestehende Haltungen von Papageien, die nicht den vorstehenden
Anforderungen entsprechen, sollen innerhalb von drei Jahren
angepaßt werden.
Innerhalb dieser Zeit sind auch einzeln gehaltene Papageien
zu vergesellschaften, soweit sie sich nicht als unverträglich
erwiesen haben. Als Ausgleich für soziale Kontakte mit Artgenossen
muss eine täglich mehrstündige Beschäftigung mit dem Tier
sichergestellt sein.
Bei Bestandsgründungen, Bestandserweiterungen oder -ergänzungen
sind die Anforderungen der Punkte I sowie II Abschnitt A zu
erfüllen. |
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| Dr. Angelika Fergenbauer-Kimmel |
Helmut Brücher
Deutscher Naturschutzring e. V.
unter Hinweis auf das Differenzprotokoll |
Dr. Renate van den Elzen
Deutsche Ornithologen-Gesellschaft e. V. |
Dr. Ulrich Schürer
Verband deutscher Zoodirektoren e. V. |
| Theo Pagel |
Helmut Brücher
Deutscher Naturschutzring e. V.
unter Hinweis auf das Differenzprotokoll |
Priv.Doz. Dr. K.-L. Schuchmann
Gesellschaft für Tropenornithologie e. V.
Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz
e. V. |
Dr. Jörg Styrie
Deutscher Tierschutzbund e. V.
unter Hinweis auf das Differenzprotokoll |
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III. Differenzprotokoll
zu dem Gutachten
" Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien"
vom 10. Januar 1995
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| Herr Helmut Brücher gibt
unabhängig von der sonstigen Zustimmung zu vorliegendem Gutachten
folgende Differenzen zu Protokoll: |
- Die Einschränkung der Flugfähigkeit durch Kupieren oder
Beschneiden der Flügelfedern wird abgelehnt.
- Die Volierenlänge für Großaras (über 60 cm Gesamtlänge)
muss mindestens 6 m betragen.
- Handaufzucht und Kunstbrut dürfen nur bei Jungvögeln,
die von ihren Eltern nicht erfolgreich aufgezogen werden,
durchgeführt werden.
- Die doppelte Volierenbelegung für den Zoofachhandel
wird abgelehnt.
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| Zusatzerklärung: |
- Die Haltung von Naturentnahmen durch private Halter
wird abgelehnt.
- Die Käfig- und Volierenmaße sind insgesamt zu klein.
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| Der Deutsche Tierschutzbund e. V.
gibt unabhängig von der sonstigen Zustimmung zu vorliegendem
Gutachten folgende Differenzen zu Protokoll: |
- Die Haltung von Papageien im Privathaushalt wird grundsätzlich
abgelehnt. Die Haltung sollte sich auf wissenschaftlich
geführte Einrichtungen beschränken.
- Der Deutsche Tierschutzbund lehnt Naturentnahmen generell
ab. Solange Naturentnahmen zugelassen sind, sollten die
Tiere über die gesamte Lebenszeit nur in Volieren gehalten
werden. Die empfohlenen Käfigmindestgrößen sind nicht
ausreichend. Sie müssen so bemessen sein, dass die Vögel
nicht nur sitzen, hüpfen und klettern können, sondern
auch 1 - 2 Flugschwünge im Käfig möglich sind. Ergänzend
ist Freiflug zu gewähren.
- Das Kürzen der Handschwingen, das einseitige Amputieren
einer Flügelspitze oder sonstige Manipulationen am Tier,
um diese an das Haltungssystem anzupassen, werden abgelehnt.
- Sonderregelungen für Zoofachgeschäfte werden nicht
akzeptiert.
- Vogelausstellungen und Vogelbewertungsschauen sowie
Vogelmärkte und Vogelbörsen werden abgelehnt.
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